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Naturschutz praktisch BUND Naturschutz lädt zur Biotoppflege in das Freisinger Moos

Wir wollen als Vorbereitung für die Ausweitung einer artenreiche Streuwiese altes Schilf mähen sowie kleine Maßnahmen zum Artenschutz durchführen. Wir fördern die besonderen und typischen Pflanzen und Tiere im Moos. Da die traditionelle Nutzung nicht mehr durchgeführt wird, arbeitet der BUND Naturschutz ehrenamtlich für die Artenvielfalt.
Tatkräftige Idealisten/Innen mit Spaß an Bewegung in der freien Natur sind herzlich zum Mitmachen eingeladen. Keine Vorkenntnisse erforderlich.

Samstag, 22. Februar 2025, 13:00 Uhr

Treffpunkt: Parkplatz Ecke Vöttinger Straße / Kirchenweg (hinter Gasthaus Lerner). Dann geht es mit Fahrgemeinschaften weiter
Für unsere Organisation bitte kurze Rückmeldung, wer kommt.

Für Rückfragen: 0160 / 960 621 85.

Für Getränke und Brotzeit wird gesorgt. Robuste Arbeitskleidung und ebensolche Schuhe sind von Vorteil. Entfällt bei Regen oder Schnee

BVG lehnt Beschwerden der Kommunen ab - BN bleibt trotzdem optimistisch

3. Start- und Landebahn am Flughafen München: Bundesverwaltungsgericht lhent Beschwerden der Kommunen ab - BN bleibt optimistisch für eine Zulassung der Revision gegen das Urteil für die 3. Startbahn

04.03.2015

Heute wurde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.02.2015 bekannt, wonach die Beschwerden des Landkreises Freising, der Stadt Freising sowie der Gemeinden Berglern, Eitting, Oberding und Fahrenzhausen gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des VGH München vom 19. 02. 2014 für die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München zurückgewiesen worden ist.

Aus Sicht des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) ist das sehr bedauerlich, sagt aber nichts über die Erfolgswahrscheinlichkeit  der Nichtzulassungsbeschwerde des BN aus. Über die Beschwerde des BN und mehrerer Privatpersonen hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden. "Das ist ein positives Zeichen, denn das heißt, dass das Thema Naturschutz beim Gericht eine besondere Prüfung erfährt. Im Zusammenhang mit dem Eingriff in ein europäisches Schutzgebiet muss hier auch die Bedarfsfrage intensiv geprüft werden. Wir hoffen nach wie vor darauf, deshalb eine Zulassung der Beschwerde zu erreichen", so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN).

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V.  (BN) erarbeitet gerade eine Bewertung der Erwiderungen der Beklagten(Regierung von Oberbayern) und Beigeladenen (FMG) zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. "Diese Stellungnahmen der Regierung und der FMG sind in zentralen Punkten unserers Erachtens sehr schwach", kommentiert Dr. Christine Margraf, Leiterin der Fachabteilung Bn München. Das Bundesverwaltunggericht hatte dem BN diese Stellungnahmen zur Kenntnis am 30. Januar 2015 übersandt, der BN wird in Kürze seine Bewertung dem Bundesverwaltungsgericht übersenden.

Für Rückfragen: Dr. Christine Margraf, Leiterin Fachabteilung München,

089/ 548298-89, christine.margraf@bund-naturschutz.de